AGB's

Personenbezogene Daten

Dies vorausgeschickt gibt der Verkäufer hiermit an die ProLife® GmbH, Hebbelstr. 61, 85055 Ingolstadt folgendes Angebot zum Abschluss des nachfolgenden
Vertrags ab:

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Verkäufer verkauft die Rechte und Ansprüche aus dem oben genannten Vertrag. Der Verkäufer tritt hierzu alle gegenwärtigen und künftigen Rechte und
Ansprüche, die ihm aus dem Vertrag gegenüber seinem Vertragspartner (Versicherungsgesellschaft oder Bausparkasse) – im Folgenden: „Schuldner“ genannt –
zustehen oder noch zustehen werden, in voller Höhe (und in jedem Umfang) an die ProLife® GmbH ab, soweit dies nach dem Vertrag und dem Gesetz zulässig ist
und diese ohne Zustimmung des Schuldners übertragbar sind.
(2) Hierzu zählen neben den Forderungen insbesondere auch:

(3) Der Verkäufer räumt der ProLife® GmbH unwiderruflich das alleinige Bezugsrecht aus dem Vertrag ein. Der Verkäufer erteilt ferner die unwiderrufliche Zustimmung zum Eintritt der ProLife® GmbH in Versicherungsverhältnisse gemäß § 170 VVG für den Fall, dass über das Vermögen des Verkäufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Insoweit beauftragt der Verkäufer die ProLife® GmbH zudem unwiderruflich, gegenüber der Versicherungsgesellschaft den Eintritt in das Versicherungsverhältnis nach § 170 Abs. 3 VVG im Auftrag und im Namen des Verkäufers anzuzeigen. Außerdem bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer, dem Schuldner die Abtretung/Verpfändung/Einräumung von Bezugsrechten im Namen und Auftrag des Verkäufers anzuzeigen (§ 13 Abs. 4 ABL des GDV).
Der Verkäufer verpflichtet sich darüber hinaus, den Eintritt und die Abtretung/Verpfändung/Einräumung von Bezugsrechten selbst schriftlich anzuzeigen, sollte das zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sein.
(4) Der Verkäufer tritt darüber hinaus alle gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche aus einem ggf. für den Vertrag unterhaltenen Beitragskonto oder Beitragsdepot an die ProLife® GmbH ab, auch sofern der Schuldner nicht selbst kontoführende Stelle ist.
(5) Die ProLife® GmbH verpflichtet sich im Gegenzug gegenüber dem Verkäufer, alle nach Abtretung fällig werdenden Beiträge aus dem Vertrag für den Verkäufer an dessen Schuldner jeweils bei Fälligkeit zu bezahlen.
(6) Der Verkäufer erteilt bereits jetzt seine unwiderrufliche Zustimmung zu einer etwaigen Kündigung des Vertrags im Ganzen und/oder einzelner der mit einer Kapitalversicherung verbundenen Zusatzversicherungen durch die ProLife® GmbH.
(7) Der Verkäufer verpflichtet sich, der ProLife® GmbH alle Berechtigungsurkunden aus dem Vertragsverhältnis mit dem Schuldner, insbesondere den Original-Versicherungsschein einschließlich aller Nachträge sowie sämtliche wertverlaufbestimmende Unterlagen, insbesondere Beitragsfreistellungsbestätigungen,
Belege über Teilauszahlungen usw. zu übergeben und bei der ProLife® GmbH zu belassen. Ist der Versicherungsschein nicht mehr auffindbar, wird die ProLife® GmbH hiermit ermächtigt, die Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins zu beantragen.

§ 2 Kaufpreis
(1) Kaufpreis ist das vom Verkäufer durch Unterlagen nachgewiesene aktuelle Vertragsguthaben abzgl. des Bearbeitungsentgelts nach Absatz 3.
(2) Vertragsguthaben ist bei Versicherungen der aktuelle Rückkaufswert, der von der Vertragsgesellschaft unter Berücksichtigung gegebenenfalls anfallender Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und rückständiger Prämien auf der Basis des erstmöglichen Kündigungstermins bestätigt wurde. Bei einem zum Zeitpunkt des Verkaufs für den Verkäufer vollständig steuerfreien Versicherungsvertrag ist für die Bemessung des Kaufpreises der Rückkaufswert vor Abzug einer
eventuell anfallenden Kapitalertragsteuer, des diesbezüglichen Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer maßgeblich. Bei Bausparverträgen entspricht das Vertragsguthaben dem Guthaben, das von der Vertragsgesellschaft auf der Basis des erstmöglichen Kündigungstermins gegebenenfalls unter Berücksichtigung/Abzug insbesondere von Vorschusszinsen, Zinsausgleich sowie Stornogebühren von der Bausparkasse bestätigt wurde.
(3) Vom Vertragsguthaben wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt gemäß nachfolgender Tabelle abgezogen:

Vertragsguthaben Bearbeitungsentgelt / Gebühr
bis 500,00 EUR 49,00 EUR
500,01 bis 1.000,00 EUR 130,00 EUR
1.000,01 bis 3.636,36 EUR 250,00 EUR
ab 3.636,37 EUR 7,5% des Vertragsguthabens

§ 3 Garantien und Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer garantiert,

(2) Der Verkäufer wird die bei ihm ggf. verbleibenden Rechte und Pflichten aus der Versicherung bzw. des Bausparvertrags und dem hierzu ggf. eingerichtetenBeitragskonto nach Zustandekommen dieses Vertrags nur nach Rücksprache mit der ProLife® GmbH und nach deren Weisung ausüben, soweit hierdurch ansonsten der Vertragszweck gefährdet werden könnte.
(3) Der Verkäufer wird alle Unterlagen und Informationen, welche ihm im Zusammenhang mit der Versicherung/des Bausparvertrags zugehen, unverzüglich an die ProLife® GmbH weiterleiten.
(4) Der Verkäufer hat alle Zahlungen und sonstigen Leistungen, welche ihm im Zusammenhang mit der Versicherung/dem Bausparvertrag zufließen, unverzüglich an die ProLife® GmbH abzuführen und alle unmittelbar und mittelbar erlangten sonstigen Vorteile im Zusammenhang mit der Versicherung/dem Bausparvertrag unverzüglich herauszugeben bzw. auszugleichen.
(5) Der Verkäufer garantiert, dass es sich bei dem angegebenen Auszahlungskonto um ein Konto handelt, dessen Inhaber er ist bzw. das auf Rechnung des Verkäufers für diesen von einem hierzu legitimierten Dritten geführt wird.
(6) Der Verkäufer verpflichtet sich, die Anlagen „Abtretungsanzeige“ und „Vollmacht“ zur Mitteilung/Vorlage gegenüber seinem bisherigen Vertragspartner zu unterzeichnen sowie alle sonstigen zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Mitwirkungshandlungen jeweils unverzüglich vorzunehmen bzw. Erklärungen abzugeben. Die vorgenannten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.
(7) Die ProLife® GmbH stellt den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen frei, welche diesem infolge der Erfüllung der in § 3 geregelten Pflichten entstehen und ersetzt eventuelle Aufwendungen des Verkäufers.

§4 Vertragsschluss und Fälligkeit des Kaufpreises
(1) Sobald der Verkäufer ein bestehendes Vertragsguthaben durch geeignete Unterlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 nachgewiesen hat, bestätigt die ProLife® GmbH dem Verkäufer den Vertragsschluss unverzüglich durch entsprechende Annahmeerklärung.
Die ProLife® GmbH verpflichtet sich, auf der Grundlage des nachgewiesenen Vertragsguthabens den nach § 2 dieses Vertrages ermittelten Kaufpreis innerhalb von 18 Tagen nach Eingang der kompletten Vertragsunterlagen an den Kunden zu leisten.
(2) Absatz 1 gilt nur für abtretbare Verträge.
(3) Die ProLife® GmbH überprüft das von der Versicherungsgesellschaft/Bausparkasse ermittelte Vertragsguthaben und fordert bei Zweifeln eine Nachberechnung auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Ermittlung von Vertragsguthaben ein.
(4) Sollte sich das nach § 2 Absatz 1 vom Verkäufer nachgewiesene Vertragsguthaben aufgrund der Nachprüfung nach Absatz 3 als zu hoch erweisen und dieser Umstand auf Pflichtverletzungen des Verkäufers nach § 3 beruhen, so behält sich die ProLife® GmbH eine nachträgliche Neuermittlung des Kaufpreises nach § 2 Abs. 1 und damit einhergehende Rückforderungen vor.

§ 5 Rücktrittsrecht
(1) Der Verkäufer räumt der ProLife® GmbH das Recht ein, von diesem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Verkäufer gegen Verpflichtungen nach § 3 dieses Vertrags verstößt oder wenn die Angaben des Verkäufers zum aktuellen Vertragsguthaben unrichtig sind. Hinsichtlich der Rücktrittsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die ProLife® GmbH behält sich vor, im Falle des Rücktritts dem Verkäufer eine Schadenspauschale in Höhe von 5,5% des Vertragsguthabens in Rechnung zu stellen bzw. im Einzelfall auch einen höheren Schaden gegen Nachweis geltend zu machen. Dem Verkäufer steht es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

§ 6 Einwilligung zur Datenverarbeitung
(1) Der Verkäufer willigt ein, dass die ProLife® GmbH die im Kauf- und Abtretungsvertrag angegebenen personenbezogenen Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke des Zustandekommens des Kauf- und Abtretungsvertrages, der Erfüllung des in
§ 1 des Kauf-und Abtretungsvertrages aufgeführten Vertragsgegenstandes, der Verwaltung des Vertrages, Erfüllung des Kaufpreises sowie Ausübung eines etwaigen Rücktrittsrechts. Der Verkäufer willigt ein, dass im Falle der Weiterabtretung des Versicherungsvertrages an einen Dritten, insbesondere zum Zweck der Prüfung eventueller Zahlungsansprüche, die personenbezogenen Daten ebenfalls an den Dritten übermittelt werden.
(2) Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hierdurch unberührt. Der Widerruf kann postalisch, per E-Mail oder per Fax an die ProLife® GmbH übermittelt werden.

§ 7 Informationen zur Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten des Verkäufers
(1) Verarbeitungsrahmen
Die im Kauf- und Abtretungsvertrag angegebenen personenbezogenen Daten des Verkäufers werden zum Zwecke des Zustandekommens des Kauf- und Abtretungsvertrages, der Erfüllung des in § 1 des Kauf- und Abtretungsvertrages aufgeführten Vertragsgegenstandes, der Verwaltung des Vertrages, Erfüllung des Kaufpreises sowie Ausübung eines etwaigen Rücktrittsrechts verarbeitet. Die Erhebung sowie die vorgenannte Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Erfüllung des Kauf- und Abtretungsvertrages (§ 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und beruht darüber hinaus auf Einwilligung durch den Verkäufer (§ 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt bis zum Ablauf von 10 Jahren.
(2) Datenweitergabe an Dritte
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken. Die personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
(3) Rechte des Verkäufers
Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, gegenüber der ProLife® GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zur Verarbeitung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu ersuchen. Ferner kann der Verkäufer jederzeit gegenüber der ProLife® GmbH die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung einzelner oder aller ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen. Des Weiteren ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten auf eine andere Stelle zu übertragen. Darüber hinaus ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen, die erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hierdurch unberührt. Der Widerruf kann postalisch, per E-Mail oder per Fax an die ProLife® GmbH übermittelt werden. Der Verkäufer hat das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
(4) Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenerhebung sowie -verarbeitung ist: ProLife® GmbH, Hebbelstraße 61; D-85055 Ingolstadt, geschäftsansässig unter Hebbelstraße 61; D-85055 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführung, E-Mail: info@prolife-gmbh.de, Fax: +49 (0) 841-981 601 3 - 55

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die ihrerseits nur schriftlich eingeschränkt oder abbedungen werden kann. Der Vorrang von Individualabreden bleibt hiervon unberührt.
(2) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht dessen Wirksamkeit im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
(3) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ingolstadt. Dies gilt nicht für Verbraucherverträge.

Ich zeige/wir zeigen meinem/unserem Vertragspartner (Versicherung bzw. Bausparkasse) – nachfolgend Schuldner - Folgendes an:
1. Abtretung
(1) Der Zedent hat alle gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche, die ihm aus den oben genannten Verträgen gegenüber seinem Vertragspartner (Versicherungsgesellschaft/Bausparkasse), im Folgenden: „Schuldner“, zustehen oder noch zustehen werden, in voller Höhe an die ProLife® GmbH abgetreten, soweit diese gesetzlich abtretbar und ohne Zustimmung des Schuldners übertragbar sind, insbesondere:

(2) Der Zedent erteilt ferner die unwiderrufliche Zustimmung zum Eintritt der ProLife® GmbH in das Versicherungsverhältnis gemäß § 170 VVG für den Fall, dass über das Vermögen des Zedenten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Insoweit beauftragt der Zedent die ProLife® GmbH zudem unwiderruflich, gegenüber der Versicherungsgesellschaft den Eintritt in das Versicherungsverhältnis nach § 170 Abs. 3 VVG anzuzeigen. Außerdem bevollmächtigt der Zedent die ProLife® GmbH, dem Schuldner die Abtretung/Verpfändung/Einräumung von Bezugsrechten im Namen und Auftrag des Zedenten anzuzeigen (§ 13 Abs. 4 ABL des GDV).
(3) Der Zedent hat darüber hinaus alle gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche aus einem ggf. für die Vermögensanlage/Kapitalversicherung unterhaltenen Beitragskonto oder Beitragsdepot an die ProLife® GmbH abgetreten, auch sofern der Vertragspartner des Zedenten nicht selbst kontoführende Stelle ist.
(4) Die ProLife® GmbH hat sich im Gegenzug verpflichtet, gegenüber dem Zedenten, alle fällig werdenden Beiträge aus der Vermögensanlage/Versicherung für den Zedenten an dessen bisherigen Vertragspartner (Bausparkasse/Versicherung) jeweils bei Fälligkeit zu bezahlen.
(5) Der Zedent erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung zu einer etwaigen Kündigung der Vermögensanlage/Kapitalversicherung im Ganzen und/oder einzelner der von der Kapitalversicherung umfassten Zusatzversicherungen durch die ProLife® GmbH.

2. Vollmacht
(1) Der Zedent bevollmächtigt die ProLife® GmbH unwiderruflich zu seiner umfassenden Vertretung im Zusammenhang mit der Versicherung/dem Bausparvertrag und dem hierzu ggf. eingerichteten Beitragskonto. Die Bevollmächtigung umfasst die Vertretung sowohl gegenüber der Bausparkasse/Versicherungsgesellschaft, als auch gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen Personen, Gesellschaften und Einrichtungen. Die ProLife® GmbH wird darüber hinaus von dem Zedenten bevollmächtigt, alle erforderlichen Auskünfte schriftlich und (fern)mündlich einzuholen. Der Auskunftgeber ist gegenüber der ProLife® GmbH von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit (Bankgeheimnis, Steuergeheimnis, Datenschutz u.ä.). Diese Vollmacht gilt ab dem Datum der Unterschrift durch den Zedenten.
(2) Die ProLife® GmbH ist berechtigt, Untervollmacht im gleichen Umfang zu erteilen.
(3) Der Zedent weist die Bausparkasse/Versicherungsgesellschaft unwiderruflich an, jeglichen Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Bausparvertrag/Versicherung und dem hierzu ggf. eingerichteten Beitragskonto oder Beitragsdepot ab Vertragsannahme durch die ProLife® GmbH ausschließlich mit dieser zu führen.

Vollmacht für Kündigung und Inkassoeinzug

Hiermit erteile ich, dem o. g. Auftraggeber, der ProLife GmbH als Auftragnehmer unwiderruflich und explizit den Auftrag und die Vollmacht, die o. g. Versicherung (oder den Bausparvertrag, das Zertifikat, den Sparbrief, den Banksparvertrag, Riestervertrag, etc.) in meinem Namen ab sofort zu kündigen und das Guthaben oder den Rückkaufswert in voller Höhe für mich einzuziehen. Mir ist bekannt und bewusst, dass eventuelle Zulagen bzw. Steuervergünstigungen der jeweiligen Verträge entfallen können und dann in Abzug gebracht werden.

Ich ermächtige die ProLife GmbH, die weiteren Daten, die für den Vertrag notwendig sind, direkt bei der Gesellschaft anzufordern.

Die ProLife GmbH ist des Weiteren berechtigt, in meinem Namen sowohl schriftlich als auch telefonisch sämtliche erforderlichen Auskünfte einzuholen und Weisungen im Zusammenhang mit der Kündigung zu tätigen. Die diesbezügliche Korrespondenz ist ausschließlich über die ProLife GmbH zu führen.

Bei diesen Daten handelt es sich ins besondere um vertragsbezogene Daten, wie z. B. Vertragslaufzeit, Datum des Vertragsschlusses, aktueller Rückkaufswert, Versicherungssumme, Höhe der gezahlten und noch zu zahlenden Beiträge; persönliche Daten, z. B. Name, Anschrift, Alter (hiervon ausgenommen sind Daten, die meine Gesundheitsverhältnisse betreffen), Verpfändungen bzw. sonstige Rechte Dritter, die Regeln der Versicherungsmathematik, anhand derer der aktuelle Rückkaufswert berechnet wurde, sowie alle sonstigen Daten die die Prolife GmbH oder deren Unterbevollmächtigte anfordern.

Die vorstehenden Daten zu dem o. g. Vertrag (Lebensversicherungspolice, Zertifikat etc.) dürfen ausschließlich an die ProLife GmbH oder deren Unterbevollmächtige weitergegeben werden. Die teilweise oder ganze Übertragung der Vollmacht auf Dritte durch die ProLife GmbH ist ausdrücklich zulässig. Sie ist gegenüber der Gesellschaft/ Versicherungsgesellschaft schriftlich nachzuweisen, Die Parteien erklären, dass es sich bei dem Abwicklungsauftrag um keine Rechtsberatung handelt und eine solche auch nicht durchgeführt wurde.