Der Begriff Churning (englisch für „aufwühlen" oder „durchrühren") bezeichnet im Versicherungs- und Finanzbereich eine umstrittene Praktik, bei der Vermittler bestehende Lebens- oder Rentenversicherungen ihrer Kunden kündigen, um anschließend neue Verträge abzuschließen – oft mit dem Hauptziel, erneut Abschlussprovisionen zu generieren. Für den Kunden entsteht dabei in der Regel ein finanzieller Schaden: Der bereits angesparte Rückkaufswert fällt meist deutlich niedriger aus als die eingezahlten Beiträge, die Abschlusskosten der neuen Police werden erneut fällig, und wertvolle Garantiezinsen aus Altverträgen gehen unwiederbringlich verloren.
Besonders problematisch ist Churning bei Altverträgen mit einem hohen Garantiezins von 3 % oder 4 %, wie sie vor 2000 bzw. 2004 üblich waren. Ein Tausch gegen einen neuen Vertrag mit aktuellem Garantiezins bedeutet einen erheblichen Renditeverlust über die Gesamtlaufzeit. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat Churning wiederholt als nicht bedarfsgerechte Beratung eingestuft; betroffene Kunden können unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler geltend machen.
Wer mit seiner bestehenden Versicherung unzufrieden ist, sollte daher vor einer Kündigung und Neuabschluss sorgfältig prüfen, welche Alternativen bestehen. Neben der Beitragsfreistellung ist der Verkauf der Police an einen Policenaufkäufer eine wirtschaftlich oft deutlich attraktivere Option – hierbei erhält der Versicherungsnehmer regelmäßig mehr als den reinen Rückkaufswert und umgeht die Nachteile eines unnötigen Vertragswechsels.