Definition:
Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.
Einfach erklärt:
Anstatt das gesamte Gehalt ausgezahlt zu bekommen, verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohns. Dieser Betrag wird direkt in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und die monatliche Belastung fällt oft geringer aus als der tatsächlich eingezahlte Betrag.
Vorteile der Entgeltumwandlung:
Steuer- und Sozialabgabenersparnis während der Ansparphase
Arbeitgeber sind in vielen Fällen zu einem Zuschuss verpflichtet
Einfacher Vermögensaufbau über die Gehaltsabrechnung
Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente
Wichtig zu wissen:
Die spätere Auszahlung oder Rente muss grundsätzlich versteuert werden. Außerdem können sich durch die geringeren Sozialabgaben während der Ansparphase spätere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung leicht reduzieren. Daher sollte immer geprüft werden, ob die gewählte Lösung langfristig sinnvoll ist.