Die Grundzulage ist die staatliche Basisförderung der Riester-Rente. Sie beträgt nach § 84 EStG 175 Euro pro Jahr und wird direkt in den Vertrag eingezahlt, erhöht also unmittelbar das Altersvorsorgekapital.
Anspruch hat jeder unmittelbar Zulageberechtigte – im Wesentlichen Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Empfänger von Besoldung. Ehepartner ohne eigene Zulageberechtigung können über einen eigenen Vertrag mittelbar zulageberechtigt sein und erhalten dann ebenfalls die volle Grundzulage.
Weitere Zulagen
Neben der Grundzulage gibt es die Kinderzulage: 185 Euro jährlich für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder, jeweils solange Kindergeld gezahlt wird. Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Voraussetzung: der Mindesteigenbeitrag
Die volle Zulage gibt es nur, wer genug einzahlt. Verlangt werden vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der zustehenden Zulagen, mindestens jedoch der Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr. Wird weniger eingezahlt, kürzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Zulagen anteilig. Beantragt wird die Förderung über den Anbieter, am einfachsten per Dauerzulagenantrag.
Wichtig: die Reform ab 2027
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz, dem der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, wird die Riester-Rente abgelöst. Ab dem 1. Januar 2027 können keine Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell mehr abgeschlossen werden; an ihre Stelle tritt unter anderem ein gefördertes Altersvorsorgedepot. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz: Sie können unverändert weitergeführt werden und erhalten weiterhin Grund- und Kinderzulage. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen.