Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen

„Was Sie unbedingt wissen müssen“

Seit dem 1. Januar 2005 ist die frühere Kapitalertrags- und heutige Abgeltungssteuer auch für Lebensversicherungs-Kunden ein Thema. Wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist diese Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zusammen mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Ertrag der Lebensversicherung zu entrichten. Ob eine Kapitalertragsteuer anfällt und wie hoch diese ausfällt, ist individuell für jeden Vertrag zu prüfen.

Die Benennung als Abgeltungssteuer kommt daher, weil sie nach ihrer Entrichtung als abgegolten gilt. Abgeführt wird der fällige Betrag (zumindest bei in Deutschland ansässigen Lebensversicherern) direkt vom Versicherungsunternehmen an die zuständige Steuerbehörde. In der Folge wird dem Versicherungsnehmer die bereits um die Kapitalertragsteuer geminderte Versicherungsleistung ausgezahlt.

Ausschlaggebend für die Höhe der Besteuerung per Abgeltungssteuer ist der Kapitalertrag der Lebensversicherung. Dabei handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsleistung. Das heißt, alle Zinsen und Überschussbeteiligungen fallen unter die Versteuerung.

Das sagen zufriedene Kunden über die ProLife GmbH aus Ingolstadt

Betty Straub

Habe meine Ablebenspolizze verkauft und bereits sehr schnell mein Geld erhalten.
Musste nicht viel machen und hat super funktioniert.

Christian Szoby

Danke an das Team. Der Verkauf meiner Versicherung war einwandfrei.
Habe sogar mehr von der Prolife bekommen, wie die Versicherung mir geben wollte.

Gudrun Bauer

Danke an Frau Peci für die tollen Informationen.
Es hat alles genau so funktioniert, meine drei Polizzen habe ich erfolgreich verkauft.

Hermann Mayer

Tolle Beratung, toller Service, schnelle Leistung, top

Vera Kren

Alles so, wie es mir mitgeteilt wurde. Empfehlung!

Diese Zahlen sprechen für uns

60.000+

Zufriedene Kunden

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