Beitragsfreistellung in der Renten- & Lebensversicherung
Eine Beitragsfreistellung ist eine vertraglich geregelte Option bei Lebens- und Rentenversicherungen: Der Versicherungsnehmer lässt die Beitragszahlungen ruhen, während der Vertrag mit reduzierter Leistung weiterläuft.
Wie funktioniert eine Beitragsfreistellung?🔗
Bei einer Beitragsfreistellung zahlt der Versicherungsnehmer über eine kurze oder mittelfristige Dauer keine Beiträge mehr, der Vertrag läuft aber weiter. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen – allerdings vermindert auf die sogenannte beitragsfreie Versicherungsleistung, also den Betrag, der sich aus dem bis dahin angesparten Deckungskapital ergibt. In der Regel kann die Beitragszahlung innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist wieder aufgenommen werden.
Häufig wird die Beitragsfreistellung Versicherten als Alternative empfohlen, die eigentlich ihre Renten- oder Lebensversicherung kündigen wollen – sie erhält den Vertrag formal aufrecht, statt ihn vollständig zu beenden.
Antrag und Voraussetzungen🔗
Bei finanziellen Engpässen kann der Versicherungsnehmer seine Renten- bzw. Lebensversicherung schriftlich, aber formlos beitragsfrei stellen. Voraussetzung ist in der Regel, dass bereits ein ausreichendes Deckungskapital (Rückkaufswert) vorhanden ist – ganz neue Verträge lassen sich daher meist noch nicht beitragsfrei stellen.
Auch der Versicherer selbst kann eine Beitragsfreistellung veranlassen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
Nachteile der Beitragsfreistellung🔗
So praktisch die Option klingt, sie hat spürbare Nachteile:
- Wegfall von Zusatzversicherungen: Eingeschlossene Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder ein Unfalltod-Schutz können wegfallen oder sich drastisch reduzieren.
- Sinkende Leistung: Die beitragsfreie Versicherungsleistung liegt deutlich unter der ursprünglich vereinbarten Summe.
- Laufende Kosten belasten den Vertrag weiter: Verwaltungskosten und ggf. anfallende Kosten für die Beitragsfreistellung selbst schmälern das vorhandene Kapital weiter – ohne dass neue Beiträge nachfließen.
- Mögliche steuerliche Nachteile: Je nach Vertrag und Abschlusszeitpunkt kann eine Beitragsfreistellung auch steuerliche Konsequenzen haben.
- Gebundenes Kapital bleibt gebunden: Das im Vertrag steckende Geld steht weiterhin nicht zur Verfügung – es wird lediglich "eingefroren", statt liquide zu werden.
Beitragsfreistellung, Kündigung oder Verkauf – der Vergleich🔗
Wer sich mit einer Beitragsfreistellung beschäftigt, steht meist vor der eigentlichen Frage: Wie komme ich am besten aus einem Vertrag heraus, den ich mir aktuell nicht mehr leisten kann oder möchte? Drei Optionen stehen sich hier gegenüber:
| Option | Sofortige Liquidität | Vertrag bleibt bestehen | Typische Nachteile |
|---|---|---|---|
| Beitragsfreistellung | nein | ja, reduziert | Kapital bleibt gebunden, Zusatzschutz entfällt oft |
| Kündigung | ja | nein | Abschläge, Stornokosten, oft geringere Auszahlung |
| Verkauf (z. B. an ProLife) | ja, meist innerhalb von 18 Tagen | nein (Übertragung an Käufer) | nur bei ausreichendem Rückkaufswert möglich |
Wer aktuell keine Beiträge mehr zahlen möchte oder kann, aber eigentlich auf das gebundene Kapital angewiesen ist, fährt mit einer Beitragsfreistellung häufig schlechter als gedacht: Das Geld bleibt weiterhin im Vertrag stecken, während laufende Kosten es zusätzlich schmälern können. Ein Verkauf der Police an einen spezialisierten Ankäufer wie die ProLife GmbH kann in solchen Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Alternative sein – statt das Kapital "einzufrieren", wird es zeitnah ausgezahlt.
Vorteile eines Verkaufs gegenüber der Beitragsfreistellung
- Sofortige Liquidität: Auszahlung in der Regel innerhalb von 18 Tagen, statt das Kapital weiter im Vertrag gebunden zu lassen.
- Keine schleichende Wertminderung: Laufende Verwaltungskosten der beitragsfreien Police können nach dem Verkauf nicht mehr am eigenen Kapital zehren.
- Kein Papierkram: ProLife übernimmt die komplette Korrespondenz mit dem bisherigen Versicherer.
- Auch ältere und fondsgebundene Verträge werden angekauft.
Häufige Fragen zur Beitragsfreistellung🔗
Kann ich eine beitragsfrei gestellte Police später verkaufen? Ja, grundsätzlich ist auch eine bereits beitragsfrei gestellte Lebens- oder Rentenversicherung verkäuflich, sofern ein ausreichender Rückkaufswert vorhanden ist.
Kann ich die Beitragszahlung nach einer Freistellung wieder aufnehmen? In der Regel ja, meist innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederaufnahme oft nicht mehr möglich.
Ist eine Beitragsfreistellung besser als eine Kündigung? Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Beitragsfreistellung erhält den Vertrag, bindet aber weiterhin Kapital. Eine Kündigung schafft Liquidität, oft jedoch zu ungünstigeren Konditionen als ein Verkauf.
Was passiert mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Beitragsfreistellung? Diese kann wegfallen oder sich in der Leistung deutlich reduzieren. Details dazu finden Sie im Lexikon-Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung.