Das Halbeinkünfteverfahren ist eine steuerliche Begünstigung für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Wird die Versicherung als Kapital ausgezahlt, ist grundsätzlich der Ertrag steuerpflichtig, also die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und eingezahlten Beiträgen. Normalerweise unterliegt dieser Ertrag der Abgeltungssteuer.
Sind zwei Bedingungen erfüllt, muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre gelaufen sein. Außerdem muss die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag erfolgen, bei Verträgen mit Abschluss bis Ende 2011 genügt bereits der 60. Geburtstag. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ist, fällt die Steuerlast dadurch oft deutlich geringer aus.
Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere Regeln. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei. Wer über eine Kündigung oder einen Verkauf seiner Versicherung nachdenkt, sollte die steuerlichen Folgen vorher genau prüfen.