Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, den ein Lebensversicherer seinen Kunden bei Vertragsabschluss als Garantiezins zusagen darf. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt und soll sicherstellen, dass Versicherer ihre Garantieversprechen auch langfristig erfüllen können. Der Versicherer darf auch einen niedrigeren Garantiezins vereinbaren, aber keinen höheren.
Der Zinssatz, der bei Vertragsabschluss gilt, bleibt für die gesamte Laufzeit bestehen. Genau deshalb sind ältere Verträge besonders wertvoll. Zwischen 1994 und 2000 lag der Höchstrechnungszins bei 4,0 %. Danach sank er schrittweise bis auf 0,25 % im Jahr 2022. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 1,0 %.
Wer einen Vertrag mit hohem Garantiezins besitzt, sollte ihn deshalb nicht vorschnell kündigen. Eine Kündigung bringt meist nur den Rückkaufswert. Ein Verkauf kann eine wirtschaftlich sinnvollere Alternative sein.