Die Inhaberklausel ist eine Vereinbarung in vielen Lebensversicherungsverträgen. Sie erlaubt dem Versicherer, die Leistung an die Person auszuzahlen, die die Original-Police vorlegt, ohne deren Berechtigung im Einzelnen prüfen zu müssen (§ 4 VVG in Verbindung mit § 808 BGB). Der Versicherer darf so zahlen, muss es aber nicht und kann einen Nachweis verlangen. Wichtig: Wer die Police besitzt, ist damit nicht automatisch Eigentümer des Vertrags. Die Original-Police sollte trotzdem sicher aufbewahrt werden. Geht sie verloren, genügt in der Regel eine Verlusterklärung gegenüber dem Versicherer.