Inhaberklausel

„Was Sie unbedingt wissen müssen“

Die Inhaberklausel ist eine Vereinbarung in vielen Lebensversicherungsverträgen. Sie erlaubt dem Versicherer, die Leistung an die Person auszuzahlen, die die Original-Police vorlegt, ohne deren Berechtigung im Einzelnen prüfen zu müssen (§ 4 VVG in Verbindung mit § 808 BGB). Der Versicherer darf so zahlen, muss es aber nicht und kann einen Nachweis verlangen. Wichtig: Wer die Police besitzt, ist damit nicht automatisch Eigentümer des Vertrags. Die Original-Police sollte trotzdem sicher aufbewahrt werden. Geht sie verloren, genügt in der Regel eine Verlusterklärung gegenüber dem Versicherer.

Das sagen zufriedene Kunden über die ProLife GmbH aus Ingolstadt

Betty Straub

Habe meine Ablebenspolizze verkauft und bereits sehr schnell mein Geld erhalten.
Musste nicht viel machen und hat super funktioniert.

Christian Szoby

Danke an das Team. Der Verkauf meiner Versicherung war einwandfrei.
Habe sogar mehr von der Prolife bekommen, wie die Versicherung mir geben wollte.

Gudrun Bauer

Danke an Frau Peci für die tollen Informationen.
Es hat alles genau so funktioniert, meine drei Polizzen habe ich erfolgreich verkauft.

Hermann Mayer

Tolle Beratung, toller Service, schnelle Leistung, top

Vera Kren

Alles so, wie es mir mitgeteilt wurde. Empfehlung!

Diese Zahlen sprechen für uns

70.000+

Zufriedene Kunden

€ 1,4 Milliarde+

Angekaufte
Versicherungssumme

97%

Empfehlungsquote